- 15.01.2025
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Die digitale Transformation hat unsere Art zu kommunizieren und Geschäfte zu machen grundlegend verändert. Mit dem European Accessibility Act (EAA) geht die Europäische Union nun einen wichtigen Schritt, um digitale Nutzung für alle Menschen zu gewährleisten.
Unser triniBlog erklärt,
- was der EAA bedeutet,
- Welche Unternehmen davon betroffen sind.
- welche Maßnahmen betroffene Unternehmen ergreifen müssen,
und welche Vorteile Barrierefreiheit bieten kann - auch wenn man die EAA nicht umsetzen muss.
Und los geht's!
1 Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt.
Das Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben können. Die Richtlinie schafft dabei einheitliche Standards für den gesamten EU-Binnenmarkt. Die Richtlinie muss dann von den EU-Nationen in nationales Recht umgewandelt werden.
In Österreich wird die EU Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt und ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Das BaFG verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu erleichtern.
Die Einhaltung des BaFG wird in Österreich vom Sozialministeriumservice überwacht. Bei Verstößen können Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro verhängt werden.
2 Welche Unternehmen sind betroffen?
Der EAA richtet sich an Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten. Dies sind
- Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte, wie z. B.:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones
- Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikationsdienste (z. B. Router)
- E-Book-Lesegeräte
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Fahrkartenautomaten
- Sowie Dienstleistungserbringer für Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere in den Bereichen:
- Elektronische Kommunikationsdienste (z. B. Telefondienste)
- Personentransport (Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffverkehr)
- Banken und Finanzdienstleister mit digitalen Services für Verbraucher
- E-Books inklusive zugehöriger Software
- Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen
- sowie E-Commerce-Dienste (Online-Shops und und Online-Marktplätze)
Damit müssen also alle OnlineShop-Betreiber:Innen sich konkret mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen!
AUSNAHME Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Vorgaben für Dienstleistungen ausgenommen.
3 Anforderungen an Websites und digitale Services
Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Barrierefreiheitsanforderungen bis zum Stichtag umzusetzen. Durch die rechtzeitige Umsetzung der Vorgaben können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre Angebote für eine breitere Kundengruppe zugänglich machen.
Technische Maßnahmen
Für Webseiten gilt als Vorgabe die Implementierung der WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) nach Level AA. Dies umfasst unter anderem folgende technische Maßnahmen für eine Webseite:
- Schaffung einer klaren Websitestruktur mit logischer Navigation und aussagekräftigen Überschriften.
- Alle Bilder müssen mit alternativen Texten versehen werden, die deren Inhalt beschreiben.
- Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln.
- Ausreichende Bild-Kontraste und anpassbare Schriftgrößen, um für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gut lesbar zu sein.
- Alle Formulare und interaktive Elemente sollten per Tastatur bedienbar sein.
- Bereitstellung von Untertiteln und Transkriptionen für audiovisuelle Inhalte sowie Transkriptionen für Audio-Inhalte.
Organisatorische Maßnahmen
Diese organisatorischen Maßnahmen müssen durchgeführt werden:
- Schulung von Mitarbeitern im Bereich digitale Barrierefreiheit
- Dokumentation der Barrierefreiheit-Maßnahmen
- Einrichtung von Feedback-Mechanismen für Nutzer
- Barrierefreier Zugang zum Support und Bereitstellung verschiedener Kontaktmöglichkeiten
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Maßnahmen
Auch die barrierefreie Gestaltung von Dokumenten sollte dabei berücksichtigt werden. Dazu gehört:
- Klare Dokumentenstruktur mit Formatvorlagen.
- PDF-Dokumente sollten Tagged PDF sein, damit sie von Screenreadern verarbeitet werden können.
- Tabellen benötigen Überschriften und eine logische Struktur.
- Wichtige Informationen dürfen nicht ausschließlich über Farben vermittelt werden.
4 Empfehlungen für nicht betroffene Unternehmen
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt vom EAA betroffen ist, empfehlen wir die proaktive Umsetzung von Barrierefreiheit aus folgenden Gründen:
- Es ist eine Chance, sich als inklusives Unternehmen im Markt zu positionieren.
- Sie bereiten sich bereits jetzt auf mögliche zukünftige Regulierungen und Erweiterungen des Gültigkeitsumfangs vor.
- Sie orientieren sich an den EAA-Standards als Best Practice für ihren digitalen Auftritt.
5 Vorteile der Barrierefreiheit für Unternehmen
Die Implementierung von Barrierefreiheit bietet also vielfältige Chancen. Wirtschaftliche Vorteile können unter anderem sein:
- Erschließung neuer Kundengruppen
- Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit für alle Kunden
- Stärkung der Kundenbindung
- Potenzielle Wettbewerbsvorteile gegenüber nicht-barrierefreien Mitbewerbern
Zu den gesellschaftlichen Vorteile zählen:
- Stärkung ihrer Corporate Social Responsibility
- Schaffung eines positiven Unternehmensimages
- Beitrag zur digitalen Inklusion
und nicht zuletzt erfüllen Sie damit eine Vorbildfunktion in ihrer Branche.
FAZIT Digitale Barrierefreiheit als Chance
Der European Accessibility Act markiert einen Wendepunkt für digitale Barrierefreiheit in Europa. Statt die neuen Anforderungen als reine Pflichterfüllung zu sehen, sollten Unternehmen sie als Chance begreifen: Die Investition in barrierefreie digitale Angebote kann sich nicht nur gesellschaftlich, sondern auch wirtschaftlich auszahlen. Unternehmen, die jetzt handeln, positionieren sich zukunftssicher und verantwortungsvoll.
Der EAA ist damit mehr als eine regulatorische Vorgabe – er ist ein Katalysator für eine inklusivere digitale Wirtschaft.
Unsicher, ob und wie Sie Barrierefreiheit umsetzen müssen?
Unser zertifizierter Digital-Experte DI Bernd Buchegger klärt diese Frage mit Ihnen.
Und das triniDreamTeam kümmert sich um die professionelle Umsetzung.
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Weiterführende Links
- Offizielle Informationen der Europäischen Kommission zum EAA → Europäische Kommission – European Accessibility Act
- Vollständiger Text der Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen → EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2019/882
- Allgemeine Informationen und Hintergrund zum EAA → European Accessibility Act – Wikipedia
- PwC Legel über was sich durch den EAA ändert und für wen diese Änderungen relevant sind → European Accessibility Act – PwC Legal
- Präsentation zur Umsetzung des EAA im Bereich IKT in Österreich → IKT Forum – Der European Accessibility Act
- Österreichicher Behindertenrat über → Barrierefreiheitsgesetz beschlossen
- WCAG 2 Überblick → WCAG 2 Overview
- WCAG 2.2 Neuerungen → What's New in WCAG 2.2
Bildquellen
- Blogbanner: Dall-E
- trinitec Logo